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EU-AI-Act-Selbstcheck für KMU | ITSB Deutschland
Online-Selbstcheck

EU-AI-Act-Selbstcheck für KMU

Finden Sie in ca. 5 Minuten heraus, ob der EU AI Act für Ihr Unternehmen relevant sein könnte – und wie gut Sie bereits auf die Anforderungen vorbereitet sind.

Beantworten Sie die folgenden 8 Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. Am Ende erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Betroffenheit sowie konkrete Empfehlungen für die nächsten Schritte.

1 Betroffenheitsprüfung

Diese Fragen helfen einzuschätzen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich unter den EU AI Act fallen könnte.

1. Setzt Ihr Unternehmen KI-Systeme ein oder entwickelt diese (z. B. Chatbots, automatisierte Entscheidungsfindung, Bilderkennung, Scoring-Systeme)?
2. Werden KI-Systeme in sensiblen Bereichen eingesetzt, z. B. Personalauswahl/HR, Kreditwürdigkeitsprüfung, Gesundheitswesen, kritische Infrastruktur oder Strafverfolgung?
Solche Einsatzbereiche gelten häufig als Hochrisiko-KI im Sinne des EU AI Act.
3. Interagieren Ihre KI-Anwendungen mit Endkunden bzw. Verbrauchern in der EU (auch wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU sitzt)?
4. Setzen Sie generative KI-Systeme ein (z. B. ChatGPT, Copilot, eigene LLM-Anwendungen) in Geschäftsprozessen?
2 Reifegrad Ihrer Vorbereitung

Diese Fragen zeigen, wie gut Sie bereits auf die Kernpflichten des EU AI Act vorbereitet sind.

5. Haben Sie eine Bestandsaufnahme (Inventar) aller im Unternehmen eingesetzten und geplanten KI-Systeme?
6. Ist ein Prozess zur Risikoklassifizierung Ihrer KI-Anwendungen (verboten / hochriskant / begrenztes Risiko / minimal) etabliert?
7. Sind Transparenzpflichten bereits umgesetzt, z. B. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und Information der Nutzer?
8. Wurden Mitarbeitende zur KI-Kompetenz geschult bzw. gibt es interne Richtlinien zum KI-Einsatz?
Bitte beantworten Sie alle Fragen, um Ihr Ergebnis zu erhalten.

Ihre Betroffenheits-Einschätzung

Ihr Vorbereitungs-Reifegrad

Empfohlene nächste Schritte:

    Sie möchten Klarheit über Ihre konkrete Situation beim EU AI Act?

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    Dieser Online-Selbstcheck dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche, technische oder organisatorische Beratung. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir eine persönliche Erstberatung.